Steuerliche Rahmenbedingungen
Verkaufen, Verschenken oder Vererben eines Objekts
Verkaufen
Eigentümer müssen auf den Verkaufsgewinn Einkommenssteuer (bis zu 42 %, plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) zahlen.
Ausnahmen
– beim Besitzt des Objekts von länger als 10 Jahren
– Selbstnutzung des Objekts von 3 (ununterbrochenen) Jahren
Vererben
Wenn der Erbe zehn Jahre lang die Immobilie selbst bewohnt hat (nicht vermietet, verkauft oder verpachtet), fallen keine Erbschaftsteuern an.
Wenn der Erbe zehn Jahre lang in dem Objekt gewohnt hat und dieser eine Wohnfläche von unter 200 Quadratmetern hat, können die Kinder des Erben Steuerfrei in das Objekt ziehen.
Verschenken
Steuerfrei bis
500.000 € bei Eheleuten
400.000 € bei Kindern
200.000 € bei Enkelkindern
100.000 € bei Großeltern
20.000 € bei allen anderen Verwandten und Freunden
Achtung
Nachversteuerung, wenn die Schenkung nicht mindestens zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgen, da die Schenkungen zum Teil ins Erbe einfließen (Pflichtteilergänzungsanspruch). Hier sind Eheleute nicht betroffen.